Festlegung der Verbandsräte für den Wasserzweckverband und ihrer Stellvertreter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In § 7 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Rottenburger Gruppe entsendet jedes Verbandsmitglied bis zu einer zu versorgenden Einwohnerzahl von 1.000 Einwohnern den ersten Bürgermeister oder einen von ihm bestimmten Vertreter. Bei einer zu versorgenden Einwohnerzahl von über 1.000 Einwohner ist je angefangene zu versorgende 3.000 Einwohner ein weiterer Verbandsrat zu entsenden.
Für jeden Verbandsrat ist ein Stellvertreter für den Fall seiner Verhinderung zu benennen.
Der Zweckverband bittet deshalb die Gemeinde Hohenthann aufgrund der versorgten bzw. zu versorgenden Einwohner insgesamt drei Verbandsräte und drei Stellvertreter zu benennen.
Nach Art. 31 Abs. 2 KommZG (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) wird die Gemeinde in der Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister vertreten. Weitere Mitglieder werden durch Beschluss des Gemeinderates bestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Verbandsräte zum Zweckverband der Wasserversorgung der Rottenburger Gruppe für die Wahlperiode 2020 – 2026 entsandt werden:

CSU:        Reinhard Faltermeier                Stellv.: Martin Simbürger

FW/SPD:        Werner Müller                        Stellv.: Stefan Blechschmidt

Die kraft Gesetzes dem Zweckverband angehörende erste Bürgermeisterin Andrea Weiß wird bei ihrer Verhinderung durch zweite Bürgermeisterin Ursula Beck vertreten. Dies gilt ebenso für die Entsendung in den Verbandsausschuss (Verbandsausschussmitglied: erste Bürgermeisterin Andrea Weiß, Stellvertreter: zweite Bürgermeisterin Ursula Beck).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 11:20 Uhr