Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 22.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die Vorsitzende verlas ein Schreiben eines Grundstücksanliegers, der auf eine mögliche bevorstehende Problematik mit der Zufahrt von der Ergoldinger Straße aufmerksam gemacht hat. Auch die Machbarkeit aufgrund des Höhenunterschieds von 3-4 m wird in Frage gestellt.
Beschluss
Der Ferienausschuss beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid (Erdgeschoß/Untergeschoß) zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Es erfolgt keine Asphaltierung. Auf dem Grundstück sind keine Anschlüsse zur Ver- und Entsorgung vorhanden. Der Antragsteller hat diese auf seine Kosten zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2020 08:23 Uhr