Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Gartenstützmauer auf Fl.Nr.38/21, Gemarkung Weihenstephan in Baugebiet "Am Kellerberg II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Ferienausschusses 22.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Gartenstützmauer auf dem bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/21, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“. Die Gartenstützmauer soll mit einer Höhe von 1,99 m auf einer Länge von 17 m errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist ein Sockel unzulässig. Eine Einfriedung ist bis max. 1,20 m erlaubt.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht. Zwei der Unterschriften wurden aufgrund der Entfernung telefonisch erteilt.

Beschluss

Der Ferienauschuss beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.05.2020 08:23 Uhr