Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Lindenstraße – Oberes Dorf“ mit Deckblatt Nr. 30 (zweite Auslegung)
Ermöglichung zum Bau von 3 Wohngebäuden als Mehrfamilienhäuser mit insgesamt maximal 19 Wohneinheiten und maximal 3 Vollgeschossen sowie 45 Stellplätze.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 3684 m²
Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbeerschließungsplan“ mit Deckblatt Nr. 10 (erste Auslegung)
Ermöglichung zum Bau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit drei Vollgeschossen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 960 m²
Änderung des Bebauungsplans „Stocketwiesen“ mit Deckblatt Nr. 12 (zweite Auslegung)
An Stelle des festgesetzten Doppelhauses werden 2 Einzelhäuser geplant mit entsprechenden Flächen für Garagen, Zufahrten und Stellplätzen. Die Festsetzung der Nutzungsart WA bleibt erhalten.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 908 m².
Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Etz“ mit Deckblatt Nr. 6 (zweite Auslegung)
Änderung der bisher festgesetzten Gemeinbedarfsfläche für die geplanten Nutzungen seniorengerechtes Wohnen, Sozialstation und Tagespflege.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 7.104 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Engmühle-Nord West“ und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 32 (erste Auslegung)
Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Das Planungsgebiet hat eine Größe von 32.980 m²
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 47 „Blumenstraße – Süd / 1. Erweiterung“ durch Deckblatt Nr. 1 (erste Auslegung)
Änderung der Festsetzung E4 mit einer max. Wandhöhe von 8,50 m (gemessen talseitig) auf eine max. Wandhöhe von 9,0 m (gemessen bergseitig)
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Baugebiet Schreinerfeld III, Ortsteil Käufelkofen“ mit Deckblatt Nr. 1 (zweite Auslegung)
Änderung der zulässigen Bebauung von einer Doppelhaus- in eine Einzelhausbebauung. Dadurch ändert sich auch die Parzellennummer von „3
a und 3 b“ zu „3“.
Änderung des Bebauungsplans „Piflas - Siedlung“ mit Deckblatt Nr. 8 (zweite Auslegung)
Ermöglichung zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Vollgeschossen. Die Planänderung zielt auf eine Nachverdichtung.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 848 m².
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ und Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 (erste Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 53.695m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.