Antrag auf Neubau eines Unterstellbereichs für Anhänger auf Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Zenger nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Unterstellbereichs für Anhänger auf dem Grundstück Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Freistaat Bayern fehlt). Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ in Hohenthann. Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenzen
- Bebauung liegt innerhalb der Baumfallgrenze
(Punkt 15.3 der planlichen Festsetzungen)
Als Begründung wird angeführt, dass es sich um keinen Wohnraum handelt, in dem sich Menschen dauerhaft aufhalten.
Vom Antragssteller wurde bereits eine Vereinbarung bzgl. eines möglichen Baumfalls mit dem angrenzenden Waldbesitzer geschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 09:33 Uhr