Ausscheiden eines Gemeinderatsmitglieds


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 18.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass Gemeinderätin Erbinger der Gemeinde Hohenthann mit Schreiben vom 28.03.2022, das sie verlesen hat, die Niederlegung ihres Gemeinderatsmandats zum 20.05.2022 mitgeteilt hat. Aufgrund ihres Rücktritts aus familiären Gründen verliert sie ihr Mandat gemäß Art. 48 Satz 2 GLKrWG. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Durch das vorzeigte Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch die Amtszeit als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und als Verwaltungsrat. Hier ist jeweils ein neues Mitglied zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amts von Gemeinderätin Erbinger fest. Der Listennachfolger ist Herr Stefan Schießl, Hohenthann. Die Verwaltung hat Herrn Schießl über das Nachrücken zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob er das Ehrenamt des Gemeinderatsmitglieds annimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 10:42 Uhr