Antrag auf Anbau eines Fitnessraums an das Saunahaus und Neuerrichtung einer Grundstückszufahrt auf Fl.Nr. 47/4, Gemarkung Weihenstephan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau eines Fitnessraums an das Saunahaus und Neuerrichtung einer Grundstückszufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/4, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Bauvorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinde liegen keine detaillierten Planungen über die Neuerrichtung der Grundstückszufahrt vor. Vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) liegt der Gemeinde ein Schreiben vor, nach dem das Landratsamt Landshut Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen in einem Biotop prüfen soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag in Bezug auf den Fitnessraum zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Grundstückszufahrt kann aufgrund der fehlenden Detailplanungen und der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch das Landratsamt Landshut kein gemeindliches Einvernehmen erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 08:58 Uhr