Datum: 18.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2023
2 Einbeziehungssatzung "Kirchberg-Nord"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
3 Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Kirchberg-Nord"
4 Einbeziehungssatzung "Oberergoldsbach"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
5 Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Oberergoldsbach"
6 Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
7 Antrag auf isolierte Befreiung für das Anbringen von Holzpalisaden liegend 2 x übereinander an der Grundstücksgrenze auf Fl.Nr. 136/28 und Fl.Nr. 136/29 Gemarkung Schmatzhausen
8 Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser auf Fl.Nr. 323 Gemarkung Schmatzhausen über einen Entwässerungsgraben in den Schmatzhauser Bach
9 Überarbeitung des Leitfadens für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
10 Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen mit entsprechender satzungsrechtlicher Anpassung
11 Feststellung der Jahresrechnung 2022
12 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
12.1 Information zu den aktuellen Kosten der Kinderkrippe Glückskäfer
12.2 Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Blechschmidt, Müller und Pöschl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 05.07.2023 nicht anwesend waren.

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2. Einbeziehungssatzung "Kirchberg-Nord"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Abwägungen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Kirchberg-Nord" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Bindhammer begrüßen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt. Daraufhin wurden vom Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach die Abwägungen zu den Stellungnahmen erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage zum Beschluss - Stellungnahmen EBS Kirchberg-Nord 1. Auslegung.pdf

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3. Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Kirchberg-Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung "Kirchberg-Nord" in der Fassung vom 18.07.2023 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Einbeziehungssatzung "Oberergoldsbach"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen des Entwurfes zur Einbeziehungssatzung "Oberergoldsbach" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Bindhammer begrüßen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt. Daraufhin wurden vom Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach die Abwägungen zu den Stellungnahmen erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage zum Beschluss - Stellungnahmen EBS Oberergoldsbach erneute Auslegung.pdf

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5. Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Oberergoldsbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung "Oberergoldsbach" in der Fassung vom 18.07.2023 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Entwurfes zur Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Bindhammer begrüßen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt und die Abwägungen zu den Stellungnahmen erarbeitet. Daraufhin wurden vom Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach ein Entwurf erarbeitet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd" in der Fassung vom 18.07.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage zum Beschluss - Stellungnahmen EBS Andermannsdorf-Süd 1. Auslegung.pdf

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7. Antrag auf isolierte Befreiung für das Anbringen von Holzpalisaden liegend 2 x übereinander an der Grundstücksgrenze auf Fl.Nr. 136/28 und Fl.Nr. 136/29 Gemarkung Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Anbringen von Holzpalisaden liegend 2 x übereinander auf den bereits bebauten Grundstücken Fl.Nrn. 136/29 und 136/28 an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 136/2 der Gemarkung Schmatzhausen (Feldweg „Am Hundsrück“), beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schmatzhausen - Am Hundsrück“ in Bezug auf die Einfriedung, da laut Bebauungsplan zu den Verkehrsflächen hin nur Holzzäune mit senkrechter Lattung zulässig wären, Sockel sind unzulässig. Geplant ist die Errichtung von Palisaden aus Holz mit einer Höhe von insgesamt ca. 28 cm und einer Länge von ca. 29,30 m an der Ostseite des Grundstücks zum Feldweg „Am Hundsrück“ hin. 
Zur Begründung gaben die Antragsteller an, dass aufgrund der Hangneigung zum Gemeindeweg von ca. 33° bis 35° Mulch, Erde und lose Steine immer wieder auf den Gemeindeweg rollen. Um zukünftig Schäden am Mähwerk des Gemeinderasenmähers zu vermeiden, sollen die Palisadenstangen die verrotteten Bretter ersetzen und ein wegrollen von Erdreich, Mulch und Steinen dadurch vermieden werden.
Die Unterschrift des Nachbarn wurde von dem Antragsteller nicht beigebracht, da entlang dieser Grundstücksgrenze laut Aussagen des Antragstellers keine Palisaden angebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schmatzhausen Am Hundsrück“ hinsichtlich der Einfriedung zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser auf Fl.Nr. 323 Gemarkung Schmatzhausen über einen Entwässerungsgraben in den Schmatzhauser Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Neubau eines Kompostierungsstalles und eines Jungrinderstalles auf FlstNr. 323 über einen Entwässerungsgraben in den Schmatzhauser Bach, FlstNr. 318/2, Gmkg. Schmatzhausen.
Die Rückhaltung EZG 01 soll mit 2 in Reihe geschalteten Zisternen (Vgesamt = 26 m³), sowie einer voreingestellten Schwimmerdrossel (Qdr = 1,5 l/s) und einem Notüberlauf DN 150 umgesetzt werden. 
Die Rückhaltung EZG 02 soll mit einer Zisterne (V = 15 m³), sowie einer voreingestellten Schwimmerdrossel (Qdr= 0,9 l/s) und einem Notüberlauf DN 150 umgesetzt werden. 

Die Entwässerung der verschiedenen Oberflächen auf dem Grundstück soll über den bestehenden Straßenbegleitgraben erfolgen. Aktuell läuft das Niederschlagswasser ungedrosselt über den Graben ab. Zukünftig wird das Niederschlagswasser gesammelt (Zisternen) und gedrosselt in den Straßenbegleitgraben eingeleitet. Der Straßenbegleitgraben mündet nach ca. 90 m in ein Rückenrückhaltebecken (Hochwasserschutz Schmatzhausen) auf Fl.Nr. 318/2 und 299/1. Die Rückhaltebecken entwässern in den Schmatzhausener Bach, der durch Schmatzhausen verläuft und im Ortsgebiet teils verrohrt ist. Südöstlich der Ortschaft mündet dieser in die Kleine Laber. 

Der Gemeinde wurde als Unterhaltspflichtiger die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
Die beiden Zisternen sind auf ein Regenereignis mit 5 jähriger Wiederkehr ausgelegt, was den gültigen Vorschriften entspricht.
Die gemeindlichen Rückhaltungen wurden freiwillig auf ein 20 jähriges Regenereignis ausgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Antrag Einverständnis besteht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Überarbeitung des Leitfadens für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der in der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2023 wurde über eine mögliche Änderung des Leitfadens für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen kurz diskutiert.
Von der Verwaltung wurde der bestehende Leitfaden überarbeitet und dem Gemeinderat vorab übermittelt. Es wurden einige Detaillierungen zu möglichen landesplanerischen und ökologischen Maßnahmen aufgenommen.
Über den Abstand zu Wohngebäuden (mindestens 200 m - 400 m), die Begrenzung der ha-Fläche (7,5 ha) sowie die Ackerzahlen (>55 = ausgeschlossen, 40 – 50 = Abwägung, <40 = zugelassen) muss der Gemeinderat noch klären, ob bzw. wie diese Kriterien geändert werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass der Abstand zu Wohngebäuden auf mindestens 200 m festgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Ackerzahlen wie bisher belassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die jährliche ha-Begrenzung auf 7,5 ha zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, den Leitfaden für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen abzuändern. Der neue Leitfaden ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230718 Leitfaden für die Zulassung von Freiflächen-PV-Anlagen.pdf

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10. Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen mit entsprechender satzungsrechtlicher Anpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag informierte die Gemeinden darüber, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seinem Beschluss vom 27.03.2023 (Az.: 20 ZB 22.2662) die Rechtsauffassung hinsichtlich der Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 5 Muster-BGS/EWS „Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudeflucht hinausragen.“ offenbart. Demnach seien auch fest überdachte Terrassen und Balkone, deren Überdachung also auf Pfosten o.Ä. ruht und die damit die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen, von der Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 5 erfasst.
Es obliegt nun den Gemeinden, ob Geschossflächen von fest überdachten Terrassen und Balkonen als beitragspflichtige Geschossfläche im Sinne des Maßstabs der vorhandenen Geschossfläche erfasst werden soll oder nicht.
Der Bayerische Gemeindetag wies zudem darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung aufgrund des für die leitungsgebundenen Einrichtungen vorgegebene Kostendeckungsprinzip nicht um eine Möglichkeit etwaiger Mehreinnahmen zu generieren, sondern stets nur um eine Entscheidung über den Verteilungsschlüssel handelt.

Der Gemeinde stehen nun zwei Optionen zur Verfügung:

  1. Fest überdachte Terrassen und Balkone sollen NICHT zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen
Der in der Satzung (BGS/EWS) vorhandene § 5 Abs. 2 Satz 5 verbleibt unverändert.
Entgegen der bisherigen Auffassung des Bayerischen Gemeindetags erfordert das KAG keine Beschränkung der Anwendung dieses Satzes auf Balkone, Loggien und Terrassen, die nicht die Kriterien eines Gebäudes erfüllen, d.h. insbesondere keine eigene auf Pfosten o.Ä. ruhende Überdachung aufweisen.

  1. Fest überdachte Terrassen und Balkone sollen zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen
Wollen Gemeinden weiterhin (oder zukünftig) an der Festsetzung von Geschossflächenbeiträgen für fest überdachte Terrassen und Balkone festhalten, sollte dies in der Satzung nunmehr ausdrücklich bestimmt werden. Dies erfolgt durch komplette Streichung des § 5 Abs. 2 Satz 5 BGS/EWS. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass fest überdachte Terrassen und Balkone, wenn und soweit sie über die Gebäudeflucht hinausragen, weiterhin nicht zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen. Die BGS/EWS ist somit nicht abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2023 bekannt gegeben. Ebenso wurden die Haushaltsüberschreitungen, sowie der Rechenschaftsbericht in der Sitzung vom 05.07.2023 bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und Entlastung erteilt.

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)


       Verwaltungs-HH        Vermögens-HH        Gesamt-HH

Summe Solleinnahmen     €        8.808.680,16        5.641.737,09        14.450.417,25
+ neuer HH-Einnahmereste        0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Einnahmereste         0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Einnahmereste        492,58        0,00        492,58
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Solleinnahmen        8.808.187,58        5.641.737,09        14.449.924,67
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe Sollausgaben      €         8.808.621,19        5.641.737,09        14.450.358,28
+ neuer HH-Ausgabereste         0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Ausgabereste        433,61        0,00        433,61
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Sollausgaben        8.808.187,58        5.641.737,09        14.449.924,67
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Unterschied         0,00        0,00        0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom VwHH zum VmHH                1.156.955,55

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass gemäß der oben erwähnten Jahresrechnung entsprechende Entlastung erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Weiß ist als Leitung der Verwaltung von der Entlastung unmittelbar betroffen und somit persönlich beteiligt und nicht abstimmungsberechtigt.

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12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 12
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12.1. Information zu den aktuellen Kosten der Kinderkrippe Glückskäfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö 12.1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß stellte die aktuellen Baukosten als Zwischenbilanz für den Kinderkrippenneubau in Schmatzhausen vor.
Am 31.01.2022 erfolgte die Kostenaufstellung mit 1.740.827,06 €, vergeben wurde bis dato eine Summe von 2.059.071,42 €. Hinzu kommen vorliegende Nachträge von 14.860,14 € sowie die Planungskosten in Höhe von rund 191.000 €. Die Gesamtkosten werden sich damit auf etwa 2.265.000 € belaufen. Die Höhe der Förderung bleibt bei 653.000,00 €.
Die Kostensteigerung ist insbesondere dem Baupreisindex geschuldet, der von 132,3 auf 160,2 anstieg. Demnach läge die Kostenschätzung bei 2.107.940,25 €.
Die Eröffnung der Krippe erfolgt zum 01.10.2023, es sind bereits 10 Kinder angemeldet. Sollte sich mehr Personal finden, könnte auch die zweite Gruppe bereits gefüllt werden.

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12.2. Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö 12.2

Sachverhalt

Der Vortrag der Kämmerin in der letzten Sitzung war sehr zeitaufwendig. Künftig könnte der Bericht vorab ins RIS gestellt werden. Dann können vorab Fragen zusammengetragen werden und dadurch Zeit eingespart werden.
Gemeinderat Hummel gab an, dass die letzte Gemeinderatssitzung insgesamt sehr voll war. Gemeinderat Ganslmeier fand den Bericht ebenfalls ausführlicher als früher. Gerade dies schätzt erste Bürgermeisterin Weiß sehr und will der Kämmerin nicht in ihre Arbeit reden. Dennoch kann ggfs. das ein oder andere gekürzt werden. Gemeinderat Schiessl gab an, dass die Themen im Rechnungsprüfungsausschuss besprochen werden. Entweder wird alles vorgelesen oder nichts. Allerdings sieht auch er eine vorherige Zurverfügungstellung sinnvoll an.

  • Gemeinderätin Pöschl
Der Wegweiser an der Rottenburger Straße zur Gambacher Straße ist vollständig durch einen Baum bedeckt.
Erste Bürgermeisterin Weiß wird prüfen lassen, ob der Baum pfleglich zurückgeschnitten werden kann. Ansonsten wird ggfs. eine Versetzung des Wegweisers betrachtet.

  • Gemeinderat Gallinger
In Bezug auf die Sanierung des Sportplatzes, insbesondere der Tribünen, erkundigte sich Gemeinderat Gallinger bei Gemeinderat Hummel als Vorstand des FC Hohenthann, ob hierzu bereits Eigenleistungen erbracht wurden bzw. welche Maßnahmen in Eigenleistung erbracht werden.
Gemeinderat Hummel war hierüber erstaunt, da er erst mit erste Bürgermeisterin Weiß darüber gesprochen hat. Hierbei ging es laut der Vorsitzenden lediglich um die Bewässerung am Trainingsplatz. Die Frage ist nun wer einerseits die Kosten für das Material zur Sanierung der Tribünen übernimmt und andererseits für die Arbeiten aufkommt. Hierüber weiß Gemeinderat Hummel jedoch nichts. Erste Bürgermeisterin Weiß bat Gemeinderat Zenger, die Kosten für das Material abzuschätzen. Der FC Hohenthann sollte dann Personen zur Verfügung stellen, die bei den Arbeiten mithelfen. Im Haushalt ist etwas Geld für die Sanierung vorhanden. Gemeinderat Zenger gab zu Bedenken, dass das Wegstemmen nicht ganz einfach ist und auf freiwilliger Basis problematisch ist. Er wird jedoch die Kosten für das Wegstemmen und Betonieren feststellen. Auch Gemeinderat Hummel betonte erneut, dass sowohl das Wegstemmen als auch das Betonieren vom FC Hohenthann nicht durchgeführt werden kann. Die Bretter und Bänke zu montieren hingegen ist kein Problem.

  • Gemeinderat Hummel
Die Auflistung der LED-Umstellung er Straßenlampen ist noch nicht im RIS eingestellt.
Erste Bürgermeisterin Weiß wird nochmals mit Bayernwerk Kontakt aufnehmen. Bisher hat sie noch keine Rückmeldung erhalten.

  • Zweite Bürgermeisterin Beck
Im Gemeindegebiet wackeln einige Kanaldeckel.
In der Staatsstraße werden die Kanaldeckel noch repariert. Sollten weitere Kanaldeckel bekannt sein, bittet die erste Bürgermeisterin um Mitteilung in der Verwaltung.

Datenstand vom 02.08.2023 08:04 Uhr