Aufhebung Bebauungsplan Nr. 108 für ein Gebiet westlich der Piesenkamer Straße - 1. Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss-Sitzung, 20.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 20.03.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.10.2024 wurde seitens eines Grundstückseigentümers im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 die Aufhebung des Bebauungsplanes beantragt. Dies hat den Hintergrund, dass der genannte Antragssteller die Aufstockung seiner Garage sowie einen weiteren Bauwunsch auf dem letzten freien Grundstück im Norden des Plangebietes realisieren möchte. 

Der Bauwunsch lässt sich nicht mit dem aktuell gültigen Bebauungsplan verwirklichen, sodass eine Änderung oder die Aufhebung des genannten Bebauungsplanes notwendig ist.

In seiner Sitzung am 21.11.2024 beschloss der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen infolgedessen, die Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 für ein Gebiet „westlich der Piesenkamer Straße“. Die Aufhebung des Bebauungsplanes sollte ursprünglich im Regelverfahren erfolgen.

Für die Grundlagenermittlung sowie Ausarbeitung der Planungsunterlagen wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 

Die Unterlagen (Satzung und Begründung) wurden dem Gremium zur Durchsicht den Sitzungsunterlagen beigefügt.
nicht öffentlicher Beitrag:

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen stimmt einer Verfahrensänderung zu und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Abstimmung: 9 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen billigt den Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108, angefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom 20.03.2025 und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmung: 9 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Abstimmungen siehe Einzelbeschlüsse

Datenstand vom 28.04.2025 12:12 Uhr