Antrag der SPD Fraktion zur Erarbeitung einer "Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 31. Januar 2025 ging ein Antrag der SPD Fraktion zur Erarbeitung einer „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ bei der Gemeinde ein.
Inhalt des Antrages ist neben einer Mitteilung des Sachstandes auch ein vorbereiteter Beschlussvorschlag, welcher von der Verwaltung so übernommen wurde.
Als Begründung zum Antrag wird beim Sachstand u. a. angeführt, dass die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in Holzkirchen als besonders gefährdet angesehen wird. Die Nachfrage übersteigt das Angebot an Wohnraum bei Weitem.
Die bereits ergriffenen Maßnahmen (Bildung eines Arbeitskreises Wohnraum und die sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN), zur Schaffung günstigeren Wohnraums von Seiten der Gemeinde) seien nicht ausreichend.
Das Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG) ermöglicht es den Kommunen eine Zweckentfremdungsatzung zu erlassen, um den vorhandenen Wohnraum zu wahren. Als Beispiel wird die Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufgeführt.
Die Entwicklung in Holzkirchen hin zu immer mehr gewerbsmäßigen Arbeiterunterkünften und Fremdenbeherbergungen (z. B. AirBnB Wohnungen) erfordert, aus Sicht des Antragstellers, den Erlass einer solchen Satzung. Durch die Satzung soll dafür Sorge getragen werden, dass zweckentfremdete Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt werden und damit wieder mehr preiswerte Mietwohnungen auf dem Markt angeboten werden können.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für Holzkirchen auf Basis des ZwEWG zu erarbeiten und dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18
Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt.
Datenstand vom 10.04.2025 17:44 Uhr