In der Bürgerversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2025 wurde der Antrag vorgebracht, die Situation für Fußgänger und Radfahrer entlang der Miesbacher Straße zu verbessern und Tempo 30 umzusetzen. Die Verkehrssituation in der Miesbacher Straße war bereits des Öfteren Thema in der Bürgerversammlung, Gremien und der Zeitung. Auch gab es diesbezüglich eine Online-Petition um gerade die Verkehrssicherheit für Schulkinder zu verbessern.
Bekannter Weise ist die Miesbacher Straße sanierungsbedürftig. Bröckelnde Bordsteine, tiefe Risse und Schlaglöcher und vor allem viel zu schmale Gehwege sind eine Gefahr für Autofahrer, Radfahrer und vor allem Fußgänger.
Insbesondere die zahlreichen Schulkinder sind in den Morgen- und Mittagsstunden stark gefährdet, wie viele Bürgerinnen und Bürger der knapp 100 Unterzeichner der eingangs erwähnten Online-Petition kommentiert haben.
Für die Bundesstraße 13 (Miesbacher Straße) an sich, ist das StBA Rosenheim zuständig. Bereits seit längerem ist die Sanierung der Deckschicht angedacht. Jedoch ist die Gemeinde an einer Gesamtlösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer in enger Zusammenarbeit mit dem StBA Rosenheim interessiert.
Aus diesem Grund sieht die Marktgemeinde eine Verbreiterung der Gehwege sowie die Errichtung von Querungshilfen vor.
Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist wiederum das Landratsamt Miesbach zuständig.
Aufgrund der derzeit laufenden Überplanung des Abschnittes, wurden nur kleinere Sanierungsarbeiten an den Bordsteinen vorgenommen. Eine Verbesserung der Gesamtsituation ist derzeit noch nicht erfolgt. Da die Gespräche mit dem StBA Rosenheim schon vor einigen Jahren begonnen haben und der Fortschritt und Planungsergebnis lange auf sich warten lies, fordert der Antrag in der Bürgerversammlung eine sofortige Umsetzung von Tempo 30 in diesem Bereich.
Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung kann sich in diesem Zusammenhang u.a. auf § 45 Abs. 9 StVO berufen, da nicht nur eine Gefahrenlage besteht, sondern es sich zudem auch um einen hochfrequentierten Schulweg ohne Ausweichroute handelt.
Die gesetzlichen Möglichkeiten, welche explizit auch für Bundesstraßen bereits heute vorhanden sind, sind zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Schulkinder voll auszuschöpfen.