Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Träger öffentlicher Belange, keine Rückmeldung, Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorgebracht wurden und beschließt, dass die Verwaltung keine weiteren Schritte veranlassen muss.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreisbrandrats zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Holzkirchen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 4:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Fuß- und Radbeauftragten zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 5:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 6:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des AELF Holzkirchen, Bereich Landwirtschaft, zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 7:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des VIVO Kommunalunternehmen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 8:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Rosenheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 9:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde vom LRA Miesbach zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 10:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 11:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom LRA Miesbach zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 12:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme vom Bürger 1 zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Beschlussvorschlag 13:
Der Bauausschuss beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für ein Gebiet an der Kohlstattstraße / Wilhelm-Liebhaber-Straße und die Begründung in der beigefügten Fassung 22.05.2025 als Satzung.