10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet an der Kohlstattstraße / Wilhelm-Liebhaber-Straße - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss-Sitzung, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke mit den Flurnummern 3894 und 3894/71 (Gemarkung Hartpenning) möchte das Bestandsgebäude abbrechen und stattdessen zwei parallele Baukörper mit Geschosswohnungsbau errichten. Der Antragsteller plant auf diese Weise ca. 12 neue Wohneinheiten zu errichten. Mit der 10. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichtere Bebauung auf der ehemaligen Hofstelle an der Kohlstattstraße geschaffen werden.  
Die beiden oben genannten Grundstücke haben zusammen eine Größe von ca. 1.170 m² und befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84, 7. Änderung, aus dem Jahr 2003. Der Bebauungsplan setzt ein Reines Wohngebiet fest. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet ebenfalls als Reines Wohngebiet dar.
Im nordwestlichen Bereich setzt der Bebauungsplan die Kubatur des Bestandsgebäudes (ehemalige Hofstelle) mit einer max. Grundfläche von 330 m² und zwei Vollgeschossen fest, eine darüberhinausgehende Bebauung ist in diesem Bereich derzeit nicht möglich. Das Baurecht für eine städtebauliche Nachverdichtung kann somit nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. 
Auf den im Süden und Osten angrenzenden Grundstücken besteht Baurecht für fünf Doppelhäuser. Die Gebäude sowie die Erschließungsstraße sind zum Teil bereits errichtet worden. 
In der Bauausschusssitzung am 30.01.2025 wurde die Verwaltung beauftragt mit dem gefertigten Entwurf vom 30.01.2025 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 27.02.2025 bis 04.04.2025 statt.
In der Bauausschusssitzung am 22.05.2025 werden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Träger öffentlicher Belange, keine Rückmeldung, Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorgebracht wurden und beschließt, dass die Verwaltung keine weiteren Schritte veranlassen muss.

Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreisbrandrats zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Holzkirchen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 4:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Fuß- und Radbeauftragten zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 5:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 6:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des AELF Holzkirchen, Bereich Landwirtschaft, zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 7:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des VIVO Kommunalunternehmen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 8:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Rosenheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 9:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde vom LRA Miesbach zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 10:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 11:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom LRA Miesbach zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 12:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme vom Bürger 1 zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 13:
Der Bauausschuss beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für ein Gebiet an der Kohlstattstraße / Wilhelm-Liebhaber-Straße und die Begründung in der beigefügten Fassung 22.05.2025 als Satzung.

Datenstand vom 16.05.2025 09:02 Uhr