Der Beschluss zur Ausschreibung der Überplanung der Miesbacher Straße zwischen der „Kriege-Kreuzung“ (Tegernseer Straße / Frühlingsstraße / Miesbacher Straße) und der Aral-Tankstelle inkl. der Gehwege wurde am 10. Oktober 2023 gefasst.
Am 3. Dezember 2024 erfolgte der Beschluss zur Vorentwurfsplanung der Überplanung Miesbacher Straße und Gehwege. Der Beschluss umfasst die Beauftragung der Leistungsphase 3 zur Überplanung der Straße und Gehwege mit erweitertem Planungsumgriff sowie die Beauftragung einer Baugrunduntersuchung und einer ergänzenden Vermessung.
Dem Ingenieurbüro SAK aus Traunstein wurde der weitere Planungsauftrag für die Lph 3 erteilt.
Am 8. Mai 2025 fand ein Abstimmungstermin mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim (Straßenbaulastträger der Miesbacher Straße / B13), dem Landratsamt Miesbach (Verkehrsbehörde), der Polizei, der GEA, dem Ingenieurbüro SAK und Vertretern des Tiefbaus vom Markt Holzkirchen im Rathaus Holzkirchen statt, um die vorläufige Entwurfsplanung abzustimmen und die Anmerkungen der gemeindlichen Beauftragten abzuwägen und einzuarbeiten.
Den gemeindlichen Beauftragten wurden die Unterlagen am 25. Februar 2025 zur Stellungnahme übermittelt.
Der Baubeginn befindet sich am Knotenpunkt der B13 – Staatsstraße 2573. Östlich der Maßnahme grenzt der Knotenpunkt B13 – B318 an. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 580 m. Es ist ein Vollausbau der Straße geplant.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B13 wird eine Fahrbahnbreite von 3,50 m gefordert. Im Bereich der Querungsinseln beträgt die Breite je Fahrspur 3,75 m. Die Linksabbiegespuren erhalten eine Breite von 3,00 m.
Im westlichen Bauabschnitt vom „Kriege-Eck“ bis Bahnübergang wird ein beidseitiger Gehweg hergestellt. Je nach örtlichen Gegebenheiten wird eine Breite von 1,50 m bis 2,50 m realisiert.
Im östlichen Bauabschnitt entfällt der südseitige schmale Gehweg. Am nördlichen Fahrbahnrand wird stattdessen ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit 3,00 m Breite hergestellt. Zur Querung in diesem Bereich wird eine Querungsinsel (auf Höhe Miesbacher Straße 17-23) hergestellt. In diesem Bereich kommt es zu einer leichten Verschwenkung der Fahrbahn.
Ziel des ganzen Vorhabens ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer. Durch die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ortseinwärts (Steigungsstrecke) wird dies sichergestellt. Um den Radverkehr sicher ortsauswärts zu führen (Gefällestrecke), werden Rad-Piktogramme angeordnet.
Des Weiteren wird die „Kriege-Kreuzung“ barrierefrei hergestellt.
Überdies war ein Ziel die bestehende Straßen- und Gehwegentwässerung der Miesbacher Straße zu überplanen und auf den aktuellen Stand der Technik auszulegen. Im Bestand liegt ein Mischwasserkanal und einzelne Sickerschächte vor. Geplant ist eine Trennung von Schmutz- und Regenwasser mit einer Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers.
Durch den vorhandenen Bahnübergang teilt sich die Entwässerung in zwei Abschnitte.
- westlich der Bahn: Rigolen Versickerung mit vorgeschalteten Sedimentationsanlagen und Weiternutzung bestehender Sickerschächte
- östlich der Bahn: zentrale Versickerungsanlage auf dem gemeindlichen Flurstück Nr. 417, Gemarkung Holzkirchen. Mit Stauden, Gräsern und Blühpflanzen soll das Becken gestalterisch aufgewertet werden.
Sparten
Die einzelnen Versorgungsträger wurden bereits über die Planung der Maßnahme informiert, sodass die Vorhaben ihrerseits koordiniert werden können. Bereits bekannt sind Sanierungs- und Neuverlegungsmaßnahmen von Strom, Wasser, Fernwärme, Straßenbeleuchtung, Kanal und Glasfaser.
Kostenberechnung
Es erfolgt eine Kostenteilung zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und dem Markt Holzkirchen.
Die vorläufige Kostenteilung ist wie folgt:
Das Staatliches Bauamt Rosenheim übernimmt die Kosten für:
- den Vollausbau der Bundesstraße 13 (Miesbacher Straße)
- - die Hälfte des gemeinsamen Geh- und Radweges
- - einen Anteil der Niederschlagsentwässerung
- - die Lichtsignalanlage
Der Markt Holzkirchen trägt die Kosten für
- - die Gehwege
- - die Hälfte des gemeinsamen Geh- und Radweges
- - einen Anteil der Niederschlagsentwässerung
Aufgrund des größeren Umgriffs und des nun zusätzlichen Vollausbaus der Miesbacher Straße steigen die Baukosten und somit auch die Planungskosten.
Für die Verkehrsanlage werden die Leistungsphasen 3 und 4 nach der Kostenberechnung, die restlichen Leistungsphasen nach der Kostenfeststellung abgerechnet.
Für die Planung des Ingenieurbauwerks werden die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenberechnung und die Leistungsphasen 5-9 nach der Kostenfeststellung abgerechnet.
Das voraussichtliche Honorar (ermittelt anhand der vorliegenden Kosten) beläuft sich auf ca. 112.500,00 € brutto für die Verkehrsanlagen und 64.350,00 € brutto für das Ingenieurbauwerk (Niederschlagswasserbeseitigung). Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung liegen bei ca. 100.000,00 € brutto. Das tatsächliche Honorar kann abweichend sein, da die tatsächlichen Baukosten noch nicht feststehen.
Des Weiteren wird es als sinnvoll erachtet, Sickerversuche in den bestehenden Schächten sowie auf dem Grundstück für das Versickerungsbecken durchzuführen, um eine genauere Planungsgrundlage zu erhalten. Die Kosten für die Sickerversuche liegen bei ca. 5.000,00 brutto EUR.