Betrauungsakt für die Grundstücke an der Maitz zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Interessen in der Marktgemeinde Holzkirchen durch die Baugenossenschaft Vielleben eG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 03.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die beiden gemeindlichen Grundstücke mit den Flurnummern Nr. 3828/5 (988 m²) und 3917/9 (1.288 m²) in der Maitz stehen für eine Bebauung zur Verfügung. Der Bebauungsplan Nr. 138 „An der Maitz“ sieht auf den Grundstücken insgesamt zwei Baufenster für jeweils ein Mehrfamilienhaus vor.
Das Ortsentwicklungskonzept sieht neben kommunalen Wohnungsbau, der Wohnraumförderung und dem Bau von Werkswohnungen die Vergabe von Grundstücken für den genossenschaftlichen Wohnungsbau als Möglichkeit zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum vor. Um sich die Option zu sichern auf zukünftige Bedarfe gegebenenfalls reagieren zu können, wurde ein Modell in Erbpacht favorisiert.
Am 16. Juli .2019 beschloss der Marktgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der oben genannten Grundstücke an eine Baugenossenschaft in Erbpacht. Hierfür wurden in enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen mit Beratung durch die stattbau münchen GmbH sowie die Kanzlei Döring Spieß diverse Weichenstellungen vorgenommen und Entscheidungen getroffen. Als Grundlage für die Ausschreibung des Grundstücks musste zunächst ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden, welches den Grundstückswert und daraus abgeleitet den Ausgangswert für den Pachtzins ermitteln sollte.
In der Marktgemeinderatssitzung am 7. Dezember 2021 wurde beschlossen, auf Empfehlung des Vergabegremiums das Bewerbungskonzept der Genossenschaft in Gründung „geMaitzam wohnen“ im Rahmen einer Reservierungsphase zu vergeben und weiterzuentwickeln. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 erfolgte der Zuschlag an das Bewerbungskonzept der Gruppe „geMaitzam Wohnen“ zusammen mit einer Dachgenossenschaft (Vielleben eG).
Aufgrund der anschließend eintretenden globalwirtschaftlichen Unsicherheiten (Krieg, Corona-Krise, etc.) musste die Wertermittlung nochmals korrigiert werden. Dieser Vorgang und die juristische Prüfung kommunalrechtlicher und beihilferechtlicher Belange, sowie die Ausarbeitung des Erbbaurechtsvertrages haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Am 8. Mai 2025 erfolgte schließlich die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt den beigefügten Betrauungsakt des Marktes Holzkirchen zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Interessen in der Marktgemeinde Holzkirchen durch die Vielleben eG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Datenstand vom 10.06.2025 13:36 Uhr