Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 51. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Mit der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (nachfolgend Verband), mit dem Ziel den Eigenbetrieb-AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten, besteht Einverständnis.
  2. Die Gemeinde Inning a. Ammersee beantragt gemäß Art. 44 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG – i. V. m. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (VBS) den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg und beauftragt den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung für den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg zu stimmen.
Des Weiteren beauftragt die Gemeinde Inning a. Ammersee den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung dem Austritt der Stadt Starnberg sowie aller weiteren Mitgliedsgemeinden aus dem Zweckverband (i. S. v. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung, Art. 44 Abs. 1 S. 1 KommZG) zuzustimmen.
3.        Die Gemeinde Inning a. Ammersee verzichtet auf jedwede Ansprüche nach § 27 Abs. 2 Satz 1 VBS aus dem Vermögen des Verbandes zu Gunsten dessen uneingeschränkten Übergangs in das betriebliche Vermögen des zu gründenden Kommunalunternehmens.
4.        Der Erste Bürgermeister wird aufgefordert, darauf zu achten, dass die Unternehmenssatzung des zu gründenden Kommunalunternehmens des Landkreises Starnberg neben den gesetzlichen Mindestanforderungen folgende zusätzliche Festlegungen enthält:
  • Wesentliche Veränderungen im Falle bestehender Wertstoffhöfe, insbesondere deren Auflösung bedürfen dem vorherigen Einvernehmen der betroffenen Kommune;
  • Dem Verwaltungsrat hat mindestens der Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Starnberg oder ein an seiner Stelle dafür berufener Vertreter der Bürgermeister/-innen als ständiges Mitglied anzugehören.
5.        Der Erste Bürgermeister wird gebeten, laufend dem Gemeinderat über die Verfahrensschritte der Umwandlung bzw. Neugründung zu berichten.
6.        Der AWISTA wird gebeten, ausnahmsweise und ohne Rechtspflicht zu dieser Angelegenheit Beschlussauszüge aus nichtöffentlicher Sitzung mit entsprechendem Sperrvermerk zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.03.2018 07:29 Uhr