1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Entwurfsfassung vom 30.05.2017; Billigung von Einwendungen und Anregungen ggf. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 54. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Änderungsbereiche 1, 2, 3, 5, 6, 8, 10 und 11 mit dem hier vorliegenden Feststellungsbeschluss abzuschließen. Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannten Änderungsbereiche der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans mit den eingearbeiteten redaktionellen Änderungen zu (Feststellungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt für die vorgenannten Änderungsbereiche zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Inning a. Ammersee, in der Fassung vom 08.05.2018, ist die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde im Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt für die Änderungsbereiche 4, 7 und 9 wird anstelle des bisherigen Regelverfahrens zukünftig das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Die Begründung ist entsprechend anzupassen. Auf die Einzelbeschlüsse im Sachvortrag wird Bezug genommen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz BauGB. Dabei wird bestimmt, dass die Abgabe von Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen hat. In der Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (sowohl mündliche Anhörung als auch schriftliche Äußerung) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Nach§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB werden nur diejenigen Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt, deren Belange von der konkreten Änderung oder Ergänzung berührt werden. Dabei wird bestimmt, dass die Abgabe von Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen hat.

Die Planerin wird gebeten die Änderungen zeitnah in einen aktuellen Planentwurf mit der Fassung 08.05.2018 einzuarbeiten und die Begründung anzupassen. Anschließend soll die Verwaltung das Verfahren zügig durchführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2018 08:47 Uhr