1. Änderung des Flächennutzungsplanes, i.d.F. vom 08.05.2018, für die Änderungsbereiche 4, 7 und 9 (Teil B); Behandlung der nach der Überleitung der 1. Änderung in das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und ggfs. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 57. Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Änderungsbereiche 4 und 9 mit dem hier vorliegenden Feststellungsbeschluss abzuschließen. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet für den Teil B die Änderungsbereiche 4 und 9. Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannten Änderungsbereiche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Teil B mit den eingearbeiteten redaktionellen Änderungen zu (Feststellungsbeschluss). Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Teil B in der Fassung vom 24.07.2018 ist dem Landratsamt Starnberg zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich 7 wieder im Regelverfahren durchzuführen. Diese 1. Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung Teil C. Die Planerin wird gebeten die Änderungen zeitnah in einen aktuellen Planentwurf mit der Fassung 24.07.2018 einzuarbeiten und die Begründung anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass die Abgabe von Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen hat.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2018 09:25 Uhr