Vollzug der Wassergesetze; Übertragung der gemeindlichen Aufgabe zur Niederschlagswasserbeseitigung auf die AWAgKU, Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 59. Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die künftige Übertragung der Aufgabe "Regenwasserbewirtschaftung" auf die AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU (AWA) als Grundsatzentscheidung folgende allgemein gültigen Eckpunkte:

-        Integration der gemeindlichen Regenwasserkanäle der Gemeinde in die AWA
-        Dieses von der Gemeinde eingebrachte Anlagevermögen wird innerhalb der AWA als Trägerdarlehen gebucht
-        Die Gemeinde hat die Möglichkeit, hier die zukünftig anfallenden Investitionskosten (bei der Errichtung von Regenwasserkanälen) diesem Trägerdarlehen gegen zu rechnen. Zudem besteht die Möglichkeit; die jährlich anfallenden Gebühren für das Einleiten von Regenwasser der Gemeinde in die Kanäle der AWA diesem Trägerdarlehen gegen zu rechnen.
-        Einführung einer für alle gleichen Satzungsgrundlage (RWS und GS zur RWS), vergleichbar der Handhabung im Bereich Schmutzwasser
-        Alle Einleiter bzw. Nutzer der Regenwasserkanäle- auch die Trägergemeinden mit den gemeindlichen Straßenflächen- zahlen entsprechend jährliche Gebühren (gemäß KAG). Bei zukünftigem Neubau von Regenwasserkanälen beteiligt sich die AWA mit 50 % an den Investitionskosten, sofern Regenwasser nicht nur von gemeindlichen Straßenflächen, sondern auch von privaten befestigten Flächen in diesen Kanal eingeleitet wird.
-        Adäquate Beteiligung der Straßenbaulastträger (auch Gemeinden) an den Investitionskosten für den Bau von neuen Regenwasserkanälen
-        Die Gemeinde ist weiterhin für den Unterhalt der der Straße zugeordneten Entwässerungseinrichtungen (z. B. Straßensinkkästen, Sickerschächte und Rigolen) zuständig
-        Gewässer 3. Ordnung, die für die Regenwasserbewirtschaftung benötigt werden, dürfen von der AWA zur Aufgabenerfüllung der Regenwasserbewirtschaftung kostenfrei genutzt werden.
-        Kostenbeteiligung der Gemeinden bei fehlenden Dienstbarkeiten/Wasserrechten, sofern hierdurch unverhältnismäßige Kosten für die AWA entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.11.2018 08:04 Uhr