Der Gemeinderat beschließt für die künftige Übertragung der Aufgabe "Regenwasserbewirtschaftung" auf die AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU (AWA) als Grundsatzentscheidung folgende allgemein gültigen Eckpunkte:
- Integration der gemeindlichen Regenwasserkanäle der Gemeinde in die AWA
- Dieses von der Gemeinde eingebrachte Anlagevermögen wird innerhalb der AWA als Trägerdarlehen gebucht
- Die Gemeinde hat die Möglichkeit, hier die zukünftig anfallenden Investitionskosten (bei der Errichtung von Regenwasserkanälen) diesem Trägerdarlehen gegen zu rechnen. Zudem besteht die Möglichkeit; die jährlich anfallenden Gebühren für das Einleiten von Regenwasser der Gemeinde in die Kanäle der AWA diesem Trägerdarlehen gegen zu rechnen.
- Einführung einer für alle gleichen Satzungsgrundlage (RWS und GS zur RWS), vergleichbar der Handhabung
im Bereich Schmutzwasser
- Alle Einleiter bzw. Nutzer der Regenwasserkanäle- auch die Trägergemeinden mit den gemeindlichen Straßenflächen- zahlen entsprechend jährliche Gebühren (gemäß KAG). Bei zukünftigem Neubau von Regenwasserkanälen beteiligt sich die AWA mit 50 % an den Investitionskosten, sofern Regenwasser nicht nur von gemeindlichen Straßenflächen, sondern auch von privaten befestigten Flächen in diesen Kanal eingeleitet wird.
- Adäquate Beteiligung der Straßenbaulastträger (auch Gemeinden) an den Investitionskosten für den Bau von neuen Regenwasserkanälen
- Die Gemeinde ist weiterhin für den Unterhalt der der Straße zugeordneten Entwässerungseinrichtungen (z. B. Straßensinkkästen, Sickerschächte und Rigolen) zuständig
- Gewässer 3. Ordnung, die für die Regenwasserbewirtschaftung benötigt werden, dürfen von der AWA zur Aufgabenerfüllung der Regenwasserbewirtschaftung kostenfrei genutzt werden.
- Kostenbeteiligung der Gemeinden bei fehlenden Dienstbarkeiten/Wasserrechten, sofern hierdurch unverhältnismäßige Kosten für die AWA entstehen.