Antrag auf Neubau von 3 Lagerhallen mit Büro, LKW-Waschanlage und Wohnung für Mitarbeiterschlafplätze, in Inning a. Ammersee, Rudolf-Diesel-Ring, auf dem Grundstück Fl.Nr. 291, Gmkg. Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bauausschusses, 21.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) 11. Sitzung des Bauausschusses 21.08.2018 ö beschließend 10

Beschluss 1

Beschluss zu 1.:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 3.1 maximal zulässige Giebelwandbreite von18,0 m auf 20,70 m für die Hallen II und III, bzw. auf 25,70 m für die Halle I .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss zu 2.:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Befreiung von der Festsetzung durch Planzeichen Nr. 4.1 SD, Dachneigung 15° - 35 ° zugunsten der beantragten Dachneigung DN 7°.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss zu 3.:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Befreiung von den zeichnerischen Festsetzungen Nr. 5.3.2 (privates Begleitgrün entlang der Straßen mit Gestaltungsauflagen) für das Anlegen von privaten Kfz-Stellplätzen auf eine Breite von ca. 22,50 m und einer Tiefe von 5,0 m und der Verlegung der Grünzone.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss zu 4.:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Ausnahme von der textlichen Festsetzung Nr. 3.10 für die notwendige Überschreitung der Ausfahrten von max. 6 m auf maximal 17 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss zur 5.:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 3.10 (Zufahrten) Satz 3 für weitere Zufahrten und deren Unterschreitung von 30 m Straßenabwicklungslänge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Beschluss 6

Beschluss 6:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Ausnahmsweise Zustimmung zur Herstellung von Personalunterkünften und Sozialraum in Halle III.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Beschluss 7

Beschluss 7.:

Der Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauantrag und zu den beantragten, nachfolgenden positiven Einzelbeschlüssen, zu erteilen, sofern zusätzlich die Höhenkoten des Geländes nachgewiesen werden und das beauftragte Lärmgutachten keine Überschreitungen des zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegels erwarten lässt:

Errichtung von zwei Bauminsel auf dem östlichen Rudolf-Diesel-Ring.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 26.09.2018 13:49 Uhr