Vollzug der Gemeindeordnung; Festsetzung der Tiefenbegrenzung in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 02. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wie folgt zu fassen:

„2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB ), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 44 m, gemessen von der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2020 08:06 Uhr