Haushalt 2020; Erlass der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Gemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:


Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende

Haushaltssatzung

der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2020


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                11.367.800 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        12.345.500 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf                          2.380.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         (A)        320 v.H.
       Grundsteuer      b) für die Grundstücke                                 (B)         320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                                                                330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf             1.000.000 €

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2020 20:47 Uhr