Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:
Auf Grund der Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende
Haushaltssatzung
der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2020
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.367.800 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.345.500 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 2.380.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
Grundsteuer b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.