Beschluss zur rechtmäßigen Herstellung der Erschließungsanlage "Südliche Ammerseestraße"
Daten angezeigt aus Sitzung: 03. Sitzung des Gemeinderates, 23.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 03. Sitzung des Gemeinderates | 23.06.2020 | ö | beschließend | 13 |
Beschluss
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Südliche Ammerseestraße“ wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4 – 7 BauGB hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2020 20:47 Uhr