Herstellung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Mühlstraße und Filmstraße"; Abwägungsbeschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 08. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 08. Sitzung des Gemeinderates | 24.11.2020 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsstraße „Mühlstraße Stichweg“ gemäß beiliegenden Lageplan vom 21.10.2016 wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4 -7 BauGB hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.01.2021 09:51 Uhr