Bauleitplanverfahren 6. Teiländerung Stegner Weg, südlich Stegner Weg und östlich der Alpenstraße, i. d. F. v. 31.07.2007; Antrag vom 21.11.2017 auf vereinfachte Teiländerung für das Grundstück Fl.Nr. 340/6, Gmkg. Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 49. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag des Grundstückseigentümers von Fl.Nr. 340/6, Gmkg. Inning, auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „6. Teiländerung Stegner Weg, südlich Stegner Weg und östlich der Alpenstraße“, i. d. F. v. 31.07.2007, stattzugeben, sofern die Gemeinde von den hierbei anfallenden Planungskosten vollständig freigestellt wird. Nach dem rechtswirksamen Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung über die Kostenübernahme ist der Aufstellungsbeschluss für die 8.vereinfachte Teiländerung gem. § 13 BauGB, zur Erhöhung der zulässigen Wandhöhe auf Fl.Nr. 340/6 von 4,90 m auf 6,0 m, ortsüblich bekannt zu machen. Im Übrigen verbleibt es bei den Festsetzungen der 6. Teiländerung. Darüber hinaus wird gem. § 8 Abs. 3 a der Geschäftsordnung das Bauleitplanverfahren bis einschließlich Satzungsbeschluss auf den beschließenden Bauausschuss übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 08:46 Uhr