Windkraft Inning; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Weiterzahlung der Sicherungsentgelte durch die Gemeinde Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 42. Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 6

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt, nach dem die Bindungswirkung aus der Wahlentscheidung zum Ratsbegehren vom 08.02.2015 ausgelaufen ist, erneute rechtliche Schritte, wie z. B. Ratsbegehren für weniger als 6 WKA-Standorte, Aufstellung eines Bebauungsplans Windkraft, einzuleiten.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Standortsicherungsentgelte vollständig und für bis zu 6 WKA-Standorte, bis 31.12.2018 zu zahlen.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Sicherungsverträge mit den Grundstückseigentümern fristgerecht mit Wirkung vom 31.12.2017 zu kündigen. Dies hat zur Folge, dass zukünftige die partnerschaftliche Zusammenarbeit für mögliche Windkraftprojekte auf dem Gemeindegebiet mit den SWM München ebenfalls eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat beschließt, nach dem die Bindungswirkung aus der Wahlentscheidung zum Ratsbegehren vom 08.02.2015 ausgelaufen ist, erneute rechtliche Schritte, wie z. B. Ratsbegehren für weniger als 6 WKA-Standorte, Aufstellung eines Bebauungsplans Windkraft, einzuleiten.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Standortsicherungsentgelte vollständig und für bis zu 6 WKA-Standorte, bis 31.12.2018 zu zahlen.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Sicherungsverträge mit den Grundstückseigentümern fristgerecht mit Wirkung vom 31.12.2017 zu kündigen. Dies hat zur Folge, dass zukünftige die partnerschaftliche Zusammenarbeit für mögliche Windkraftprojekte auf dem Gemeindegebiet mit den SWM München ebenfalls eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Buchner nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Beschluss 3

  1. Der Gemeinderat beschließt, nach dem die Bindungswirkung aus der Wahlentscheidung zum Ratsbegehren vom 08.02.2015 ausgelaufen ist, erneute rechtliche Schritte, wie z. B. Ratsbegehren für weniger als 6 WKA-Standorte, Aufstellung eines Bebauungsplans Windkraft, einzuleiten.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Standortsicherungsentgelte vollständig und für bis zu 6 WKA-Standorte, bis 31.12.2018 zu zahlen.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Sicherungsverträge mit den Grundstückseigentümern fristgerecht mit Wirkung vom 31.12.2017 zu kündigen. Dies hat zur Folge, dass zukünftige die partnerschaftliche Zusammenarbeit für mögliche Windkraftprojekte auf dem Gemeindegebiet mit den SWM München ebenfalls eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Buchner nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Datenstand vom 22.09.2017 09:00 Uhr