Haushalt 2021; Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 13. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:


Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende

Haushaltssatzung

der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2021


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                12.510.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        12.536.100 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf                          3.763.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         (A)        320 v.H.
       Grundsteuer      b) für die Grundstücke                                 (B)         320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                                                                330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf             1.000.000 €

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2021 10:33 Uhr