Ersatz von Elternbeiträgen aufgrund der staatlich angeordneten Schließung und der Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 14. Sitzung des Gemeinderates | 18.05.2021 | ö | 9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den kommunalen Anteil in Höhe von 30 % des Elternbeitragsersatzes gemäß der „Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021“ für alle Kindertageseinrichtungen, die von Inninger Kindern besucht werden, zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2021 11:53 Uhr