Bebauungsplanverfahren „Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung: 35. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 35. Sitzung des Gemeinderates | 10.01.2017 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“ für zulässige Einzelhandelsbetriebe die maximal zulässige Verkaufsfläche je Betrieb auf 200 m² zu beschränken.
Der Planer wird gebeten, die textliche Festsetzung zur Art der Nutzung, Nr. B 1.1 und die Begründung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2017 08:55 Uhr