Bebauungsplanverfahren „Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 35. Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“ für zulässige Einzelhandelsbetriebe die maximal zulässige Verkaufsfläche je Betrieb auf 200 m² zu beschränken.

Der Planer wird gebeten, die textliche Festsetzung zur Art der Nutzung, Nr. B 1.1 und die Begründung entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:55 Uhr