Bauleitplanung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Weiher“, in der Fassung vom 12.10.1999; Antrag vom 23.12.2016 auf Bebauungsplanänderung zugunsten der Grundstücke Fl.Nr. 768/7, Gmkg. Inning und Fl.Nr. 769, Gmkg. Inning westliche Teilfläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag vom 23.12.2016, auf Bebauungsplanänderung zugunsten der Grundstücke Fl.Nr. 768/7, Gmkg. Inning und Fl.Nr. 769, Gmkg. Inning westliche Teilfläche, stattzugeben, sofern vom Planungsbegünstigten durch das Bauleitplanverfahren entstehende Kosten getragen werden. Folgende städtebaulichen Änderungen werden erforderlich:
  1. Im Bebauungsplan werden im Baugebiet MI 2, die Baugrenzen auf den bebauten Grundstücken Fl.Nrn. 768/7 und 769 neu festgesetzt.
  2. Die östliche Baugrenze auf Fl.Nr. 768/7 wird nach Osten mit 19,0 m x 19,0 m, erweitert.
  3. Die zulässige Wandhöhe wird für die Baugebiete MI 1 und MI 2  von 6,5 m auf 7,0 m erhöht.
  4. Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET „Am Weiher“, in der Fassung vom 12.10.1999, sowie der 4. Teiländerung vom 01.07.2003, bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:56 Uhr