Inninger Gemeindeblatt; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass von Redaktionsrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vollinhaltlich Kenntnis vom Entwurf der Redaktionsrichtlinien und beschließt die Richtlinien zum Gemeindeblatt der Gemeinde Inning a. Ammersee

  1. Zweckbestimmung

  1. Das Gemeindeblatt ist das kommunale Medium der Gemeinde Inning a. Ammersee, das insbesondere zur Kommunikation zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern dient. Damit gehört das Gemeindeblatt nicht zur Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter ist bei allen Veröffentlichungen gerecht zu werden. Das Gemeindeblatt wird an sämtliche Haushalte in der Gemeinde Inning a. Ammersee kostenlos verteilt.

  1. Die presserechtliche Verantwortung trägt die Gemeinde Inning a. Ammersee, vertreten durch den Ersten Bürgermeister.

  1. Der Rechtsanspruch auf Aufnahme nicht amtlicher Veröffentlichungen und Anzeigen besteht nicht.

  1. Im Gemeindeblatt ist von unsachlichen Beiträgen abzusehen.

  1. Insbesondere vor Wahlen ist die Neutralität zu wahren.

  1. Inhalt

  1. Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Gemeinde Inning a. Ammersee, seiner Eigenbetriebe, Zweckverbände und Gesellschaften sowie andere öffentliche Betriebe und Stellen (ausgenommen Anzeigencharakter) sind zur Veröffentlichung berechtigt.

  1. Aufgenommen können Ankündigungen und Berichte von örtlichen, gemeinnützigen, sozialen und kulturellen Institutionen werden, unter nachfolgenden Grundsätzen:

  • Die Organisation ist nicht erwerbswirtschaftlich ausgerichtet
  • Die Artikel müssen sich auf die Ankündigung von örtlichen Veranstaltungen oder Berichte dieser beschränken
  • Die Artikel müssen knapp und sachlich gefasst sein und von allgemeinem Interesse sein. Sie dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten und dem Charakter des Gemeindeblattes als unabhängiges und neutrales Medium entsprechen. Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die gute Sitten und/oder die Interessen der Gemeinde Inning a. Ammersee verstoßen, werden nicht veröffentlicht.
  • Bildmaterial inkl. Angabe der Bildunterschrift und des Copyrights kann in reprofähiger Qualität zum Abdruck eingereicht werden. Vor Einreichen des Bildmaterials hat sich der/die Verantwortliche zu vergewissern, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung vorliegen. Die Gemeindeverwaltung entscheidet über den Abdruck.
  • Sämtliche Artikel sind der Gemeindeverwaltung bis zum im Voraus bekannt gegebenen Redaktionsschluss einzureichen. Später eingereichte Artikel oder nachträgliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Im eingereichten Manuskript ist der Verantwortliche anzugeben. Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, den Namen des Verantwortlichen beim Artikel abzudrucken.
  • Die Gemeinde Inning a. Ammersee behält sich vor, Beiträge zu kürzen sowie journalistisch zu bearbeiten.
  • Beiträge müssen in digitaler Form eingereicht werden.
  • Es gibt keinen Rechtanspruch auf Veröffentlichung von eingereichten Beiträgen und Bildern.

  1. Nicht veröffentlicht werden:

  • Mitteilungen, Kommentare sowie Anzeigen, die die Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzen, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder die Interessen der Gemeinde Inning a. Ammersee verstoßen oder feindselige Aussagen enthalten.
  • Leserbriefe oder sonstige Äußerungen einzelner Personen und Gruppen.
  • Parteipolitische Beiträge ohne örtlichen Bezug
  • Wahlwerbung
  • Anzeigen gewerblicher Organisationen
  • Private Gesuche oder Angebote
  • Anonyme Schriftsätze
  • Beiträge politischer Gruppen, die ihren Sitz nicht in Inning a. Ammersee haben

  1. Der Redaktionsschluss für die einzelnen Ausgaben wird in der Ausgabe des jeweiligen Vormonats bekannt gegeben.


  1. Gewährleistung

Eine Gewährleistung für die Platzierung von Beiträgen insbesondere ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit im Abdruck wird nicht garantiert. Eine Haftung der Gemeinde Inning a. Ammersee für Folgen einer unvollständigen oder falschen Meldung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


  1. Inkrafttreten

Die Richtlinien für das Gemeindeblatt der Gemeinde Inning a. Ammersee wurden am 07.02.2017 durch den Gemeinderat beschlossen. Sie werden am xx.xx.xxxx auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.09.2017 08:56 Uhr