Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung Stichstraße zu "An der Seeleite" Fl.Nr. 204/1, Gmkg. Buch


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Gemeinderates, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 26. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Fl.Nr. 204/1, Gmkg. Buch, bestehende Stichstraße zur Ortsstraße „An der Seeleite“ die Voraussetzungen zur Widmung als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erfüllt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren durchzuführen. Die Straße soll unter der Bezeichnung „Stichstraße zu „An der Seeleite““ eingetragen werden. Widmungsbeschränkungen sind nicht vorgesehen.

Zudem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung nach Vollzug der Widmung die belastenden Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Buch, Blatt 1463, Abteilung II zulasten des Flurstückes 204/1 der Gemarkung Buch im Einvernehmen mit den Begünstigten löschen zu lassen, da es sich um gegenstandsloses Recht handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2022 08:56 Uhr