Vollzug des BayStrWG; Umstufung einer Teilstrecke der Widmungen der Fl.Nrn. 48/1, 533/46 (Tfl.) und 787/4, jeweils der Gmkg. Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 40. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass eine Umstufung (Aufstufung) der Teilstrecke aus der Fl. Nr. 787/4, Tfl. der Fl. Nr. 533/46 (Brücke über den Inninger Bach), jeweils der Gmkg. Inning bis hin zur östlichen Grundstücksgrenze (Übergang in den Fußweg) der Fl. Nr. 787, Gmkg. Inning vom beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 15 zur Ortsstraße Nr. 36 Inning erforderlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt das förmliche Umstufungsverfahren einzuleiten. 

Die Widmungsbeschränkung „nur für Fußgänger und Radfahrer“ bleibt beim beschränkt-öffentlichen Weg erhalten. Bei der Ortsstraße Nr. 36 Inning bleibt die Widmungsbeschränkung „Sackstraße – Zufahrt zu den anliegenden Anwesen“ bestehen.

Der empfohlene Grunderwerb für eine Mindestbreite der Straße von 3 m wird derzeit nicht angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2024 15:10 Uhr