neue BVZweckvereinbarung vom 08.04./13.04.2010, zwischen der Gemeinde Inning a. Ammersee und dem Zweckverband interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben; Änderung der Zweckvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die

  1. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Inning a. Ammersee und dem Zweckverband interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben

§ 1

Die Zweckvereinbarung vom 08.04.2010/13.04.2010 wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift wird das Wort „Verwaltungsaufgaben“ durch das Wort „Aufgaben“ ersetzt.

  1. § 1 erhält folgende Fassung:
§ 1
Übertragung von Aufgaben

Der Zweckverband überträgt der Gemeinde die Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für den Zweckverband keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen sowie den Winterdienst im Verbandsgebiet.

  1. Dem § 3 Absatz 1 wird folgende Nr. 3 angefügt:

Durchführung des Winterdienstes entsprechend den Vorgaben des Räum- und Streuplans der Gemeinde.

4.        § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Die zu erstattenden Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachkosten zusammen. Die Personalkosten für „ehemalige Angestellte“ werden anhand der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband jeweils veröffentlichten Kosten eines Büroarbeitsplatzes (Personalvollkosten) jährlich ermittelt. Die Personalkosten für „ehemalige Arbeiter“ werden anhand der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband jeweils veröffentlichten durchschnittlichen Personalkosten zzgl. eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlags von 15 % jährlich ermittelt. Die Gemeinde ist berechtigt, halbjährliche Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Kosten zu erheben.

§ 2

Diese Zweckvereinbarung tritt zum 01.12.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:56 Uhr