11. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Am Weiher"; Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 12.02.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bauausschusses, 12.02.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Bauausschuss beschließt den Planentwurf in der Fassung vom 12.02.2019 zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ mit folgenden Festsetzungen:
- Ein Ein- und Ausfahrtsverbot von Fl.Nr. 483 (Moosstraße), Gemarkung Inning, zu den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 723 und 720/1, Gemarkung Inning, wird festgelegt.
- Die zulässige Grundfläche (GR) wird in den jeweiligen Baugrundstücken durch Eintrag entsprechender m²-Zahl festgesetzt.
Für Fl.Nr. 769 eine GR von 200 m².
Für Fl.Nrn. 768/7 und 769/1 eine gemeinsame GR von 450 m².
Für Fl.Nr. 768 eine GR von 220 m².
- Die Grundfläche darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO bis zu einer GRZ von max. 0,8 gemäß § 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO überschritten werden.
- Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb des Baufensters zugelassen.
- Für die Gestaltung der Außenwände darf auch Kunststoff (Fassadenplatten) verwendet werden. Spiegelnde Oberflächen sind nicht zugelassen.
- Als Dachformen sind Satteldächer, Pultdächer und Flachdächer zugelassen. Die Dacheindeckung ist freigestellt.
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Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.03.2019 07:17 Uhr