11. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Am Weiher"; Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 12.02.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bauausschusses, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) 17. Sitzung des Bauausschusses 12.02.2019 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Bauausschuss beschließt den Planentwurf in der Fassung vom 12.02.2019 zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ mit folgenden Festsetzungen:

  1. Ein Ein- und Ausfahrtsverbot von Fl.Nr. 483 (Moosstraße), Gemarkung Inning, zu den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 723 und 720/1, Gemarkung Inning, wird festgelegt.

  1. Die zulässige Grundfläche (GR) wird in den jeweiligen Baugrundstücken durch Eintrag entsprechender m²-Zahl festgesetzt.
Für Fl.Nr. 769 eine GR von 200 m².
Für Fl.Nrn. 768/7 und 769/1 eine gemeinsame GR von 450 m².
Für Fl.Nr. 768 eine GR von 220 m².

  1. Die Grundfläche darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO bis zu einer GRZ von max. 0,8 gemäß § 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO überschritten werden.

  1. Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb des Baufensters zugelassen.

  1. Für die Gestaltung der Außenwände darf auch Kunststoff (Fassadenplatten) verwendet werden. Spiegelnde Oberflächen sind nicht zugelassen.

  1. Als Dachformen sind Satteldächer, Pultdächer und Flachdächer zugelassen. Die Dacheindeckung ist freigestellt.

  1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 07:17 Uhr