Beratung und Beschlussfassung über den a) Haushaltsplan 2019 mit Stellenplan b) Finanzplan und das Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022, gem. Art. 65 Abs. 1 GO c) Erlass der Haushaltssatzung 2019 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö beschließend 5

Beschluss 1

Zu a):
Der Gemeinderat beschließt, den Haushaltsplan 2019 einschließlich Stellenplan, mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern, festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b):
Der Gemeinderat beschließt, der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022, gemäß Art. 65 Abs. 1 GO, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Z u c):
Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2019 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:


Auf Grund der Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende

Haushaltssatzung

der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2019


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                12.406.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        10.654.300 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf                          1.000.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         (A)        320 v.H.
       Grundsteuer      b) für die Grundstücke                                 (B)         320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                                                                330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf             1.000.000 €

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2019 07:34 Uhr