Bauantrag zur Tektur der Baugenehmigung Az. 40-B-2018-239-9, vom 16.05.2018, zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Stellplätzen in Schlagenhofen-Weich, Wörthseestraße 23, Fl.Nr. 770/7 Gmkg. Buch
Daten angezeigt aus Sitzung: 24. Sitzung des Bauausschusses, 03.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 24. Sitzung des Bauausschusses | 03.09.2019 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, sofern das Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigt werden kann.
Bei einer realen Grundstücksteilung ist für jede Doppelhaushälfte die gemeindliche Stellplatzsatzung einzuhalten, d.h. es sind drei Stellplätze je Doppelhaushälfte nachzuweisen.
Weiterhin wird dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB stattgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.04.2021 13:32 Uhr