1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inning a. Ammersee Teil A und Teil B; Behandlung der eingegangenen Einwendungen, Billigungsbeschluss und ggfs. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 73. Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teil A für die Änderungsbereiche 1, 3, 6, 8, 10 und 11 mit dem hier vorliegenden Feststellungsbeschluss abzuschließen. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet für den Teil A die Änderungsbereiche 1, 3, 6, 8, 10 und 11. Der Gemeinderat stimmt für den Teil A der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit den eingearbeiteten redaktionellen Änderungen zu (Feststellungsbeschluss). Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teil A, in der Fassung vom 23.07.2019, ist dem Landratsamt Starnberg zur Genehmigung vorzulegen.

Der Gemeinderat beschließt außerdem das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich 5 separat und nicht mehr im Teil A zu behandeln. Diese 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich 5 erhält die Bezeichnung Teil D. Die Planerin wird gebeten die Änderungen zeitnah in einen aktuellen Planentwurf einzuarbeiten und die Begründung anzupassen. Der Planentwurf wird anschließend erneut im Gemeinderat behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teil B mit dem hier vorliegenden Feststellungsbeschluss abzuschließen. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet für den Teil B die Änderungsbereiche 4 und 9. Der Gemeinderat stimmt für die den Teil B der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit den eingearbeiteten redaktionellen Änderungen zu (Feststellungsbeschluss). Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teil B, in der Fassung vom 23.07.2019, ist dem Landratsamt Starnberg zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 11.09.2019 13:36 Uhr