Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Informationssicherheitsgesetz; Kommunale IT-Sicherheit; Auftragsvergabe -Datenschutzberatung des behördlichen Datenschutzbeauftragten insbesondere Bestellung eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten -Einführung eines Informationssicherheitskonzepts (Art. 11 Abs. 1 BayEGovG) -Tätigkeit des externen Informationssicherheitsbeauftragten insbesondere Benennung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten -Zustimmung der Zweckvereinbarung "Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) und Einführung eines Informationssicherheitskonzepts (ISK)“


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 74. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Der Auftrag für die Datenschutzberatung des behördlichen Datenschutzbeauftragten, insbesondere Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, wird an die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH zum Angebotspreis von monatlich 438,29 € erteilt.

Der Auftrag für die Tätigkeit des externen Informationssicherheitsbeauftragten, insbesondere Benennung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten, wird an die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH zum Angebotspreis von 438,29 € monatlich erteilt.

Zur Erfüllung der Anforderungen des Art. 11 Abs. 1 BayEGovG wird das Beratungspaket „Einführung eines Informationssicherheitskonzepts“ zu einem einmaligen Komplettpreis in Höhe von 2.975,-- € netto zzgl. MwSt. hinzugebucht.

Die Umsetzung der IT-Sicherheit soll im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen. Die hierfür erforderliche Zweckvereinbarung "Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) und Einführung eines Informationssicherheitskonzepts (ISK)" wird zugestimmt.

Die bestehenden Dienstleistungsverträge und die Bestellungen zur externen behördlichen IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten von Frau Carmen Dohmen von der Fa. Secure Consult sind fristgerecht zu kündigen bzw. zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 13:35 Uhr