Der Bauausschuss beschließt, zum o. g. Bauvorbescheid, Fl.Nr. 1205/0, Gmkg. Inning, das gemeindliche Einvernehmen zu den Fragen wie folgt zu erteilen, bzw. nicht zu erteilen.
Variante 1:
Frage 1: Ist die gepl. Grundfläche, 168 m² der Hauptanlage genehmigungsfähig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 8:0
Frage 2: Ist die gepl. Firsthöhe +581.05 ab der Oberkannte des tiefsten, vorhandenen Geländes +571.04, bei einer Dachneigung von 33 Grad zulässig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.
Abstimmungsergebnis: 8:0
Frage 3: Ist die gepl. Wandhöhe von 6.60 m ab Oberkannte des tiefsten, vorhandenen Geländes +571.04 möglich?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.
Abstimmungsergebnis: 8:0
Frage 4: Ist je Dachseite und Doppelhaushälfte eine Gaube mit einer Breite von 2,4m denkbar?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 8:0
Variante 2:
Frage 1: Ist die gepl. Grundfläche, 168 m² der Hauptanlage genehmigungsfähig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 8:0
Frage 2: Ist die gepl. Firsthöhe +581.02 ab der Oberkannte des tiefsten, vorhandenen
Geländes +571.01, bei einer Dachneigung von 33 Grad zulässig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.
Frage 3: Ist die gepl. Wandhöhe von 6.6m ab der Oberkannte des tiefsten, vorhandenen
Geländes +571.01 möglich?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.
Abstimmungsergebnis: 8:0
Frage 4: Ist je Dachseite und Doppelhaushälfte eine Gaube mit einer Breite von 2,4m denkbar?
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 8:0