Antrag auf Bauvorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in Inning, Ecke Schmautzer-Büchl-Weg / Venusweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1205/0, Gmkg. Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Bauausschusses, 21.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) 03. Sitzung des Bauausschusses 21.11.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, zum o. g. Bauvorbescheid, Fl.Nr. 1205/0, Gmkg. Inning, das gemeindliche Einvernehmen zu den Fragen wie folgt zu erteilen, bzw. nicht zu erteilen.
Variante 1:
Frage 1: Ist die gepl. Grundfläche, 168 m² der Hauptanlage genehmigungsfähig?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 8:0

Frage 2: Ist die gepl. Firsthöhe +581.05 ab der Oberkannte des tiefsten, vorhandenen Geländes +571.04, bei einer Dachneigung von 33 Grad zulässig?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.

Abstimmungsergebnis: 8:0


Frage 3: Ist die gepl. Wandhöhe von 6.60 m ab Oberkannte des tiefsten, vorhandenen Geländes +571.04 möglich?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.

Abstimmungsergebnis: 8:0


Frage 4: Ist je Dachseite und Doppelhaushälfte eine Gaube mit einer Breite von 2,4m denkbar?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 8:0

Variante 2:
Frage 1: Ist die gepl. Grundfläche, 168 m² der Hauptanlage genehmigungsfähig?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 8:0

Frage 2: Ist die gepl. Firsthöhe +581.02 ab der Oberkannte des tiefsten, vorhandenen
Geländes +571.01, bei einer Dachneigung von 33 Grad zulässig?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.

Abstimmungsergebnis: 8:0

Frage 3: Ist die gepl. Wandhöhe von 6.6m ab der Oberkannte des tiefsten, vorhandenen
Geländes +571.01 möglich?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Gelände auf die geplante Höhe von 571,24 m ü. NN angeschüttet wird.

Abstimmungsergebnis: 8:0

Frage 4: Ist je Dachseite und Doppelhaushälfte eine Gaube mit einer Breite von 2,4m denkbar?

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 8:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2017 08:45 Uhr