Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Inning a. Ammersee (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 47. Sitzung des Gemeinderates | 16.05.2023 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Inning a. Ammersee (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung). Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2023 19:04 Uhr