Neugestaltung der Satzung über Einfriedungen der Gemeinde Inning a. Ammersee


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 53. Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 11

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den in § 4 Abs. 1 der Satzung vorgesehenen Text: „Nadelgehölze und Thujen als Einfriedungen sind nicht zulässig“ zu streichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den in § 5 Satz 1 der Satzung vorgesehenen Text: „Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsanlagen müssen von diesen mindestens 30 cm Abstand, jeweils gemessen von der Grundstücksgrenze einhalten“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Neugestaltung der Satzung über Einfriedungen der Gemeinde Inning a. Ammersee (Einfriedungssatzung). Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.12.2023 18:33 Uhr