Bauantrag zur Tektur der Baugenehmigung Az. 40-B-2018-239-9, vom 16.05.2018, zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Stellplätzen in Schlagenhofen-Weich, Wörthseestraße 23, Fl.Nr. 770/7 Gmkg. Buch


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bauausschusses, 03.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) 24. Sitzung des Bauausschusses 03.09.2019 ö beschließend 10

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, sofern das Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigt werden kann.

Bei einer realen Grundstücksteilung ist für jede Doppelhaushälfte die gemeindliche Stellplatzsatzung einzuhalten, d.h. es sind drei Stellplätze je Doppelhaushälfte nachzuweisen.

Weiterhin wird dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.04.2021 13:32 Uhr