Antrag auf Genehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 710 der Gemarkung Steinkirchen (Josef-Wallner-Ring 9, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 (Ilmblick) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  1. Die Terrassenüberdachung liegt ausserhalb der Baugrenze.
  2. Die Dachneigung beträgt 7°, anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von minimal 15°.

Da die Tiefe der Terrassenüberdachung mit 3,60 m mehr als 3 m beträgt, kann keine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan durch die Gemeinde erteilt werden.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.  Den Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2021 08:27 Uhr