Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines offenen Carports incl. Überdachung Kellerabgang und Mülltonnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/30 der Gemarkung Jetzendorf (Dr.-Eisenmann-Str. 1a, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 (Jetzendorf Süd I) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Der Carport wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Der Carport wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 8° errichtet.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Garagen und Nebengebäude nicht an der Grenze errichtet werden dürfen. Die Dachneigung ist mit 35 – 45° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Garagen und Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung zugelassen.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO dürfen Garagen mit einer Fläche bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens der Gemeinde wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2021 08:27 Uhr