Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 399 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 25, Priel)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die geplante Bebauung liegt in zweiter Reihe. Die Teilfläche des Grundstücks ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Bauvorhaben kann befürwortet werden, da bei den Nachbargrundstücken auch Wohnbebauung in zweiter Reihe vorhanden ist.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Staatsstraße „Aichacher Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen ist, sind die Kosten für die weiteren Anschlüsse vom Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.
Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2021 08:27 Uhr