Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467/10 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 3, Lampertshausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Reiterhof Lampertshausen der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Die Terrassenüberdachung wird außerhalb der Baugrenze errichtet.


Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:33 Uhr