Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines temporären Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 411/1 der Gemarkung Volkersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Kreisstraße und Gemeindestraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Die Baugenehmigung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren beantragt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:33 Uhr