Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses E+I mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 480/3 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 11 a, Lampertshausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Staatsstraße „Jetzendorfer Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch gemeindliche Anlagen gewährleistet. 

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:33 Uhr