Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 645/7 und 645/10 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 8, 8a); erneute Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  1. Vollgeschoss bergseitig/hangseitig II/II, statt I/II        (vorher III/III)
  2. Traufkante bergseitig 7,45 m statt 3,30 m                (vorher 8,0 m)
  3. Traufkante hangseitig 8,45 m statt 6,00 m                (vorher 9,0 m)
  4. Kniestock 0,5 m statt 0,25 m                                (vorher 1,0 m)
  5. 6 Wohneinheiten statt 2 Wohneinheiten
  6. Ausgebautes Dachgeschoss, statt kein ausgebautes Dachgeschoss
  7. DN 40° statt 25° - 28°

Diese Änderungen wurden mit dem Landratsamt vorbesprochen und so in Aussicht gestellt.

Für das Bauvorhaben sind 14 Stellplätze erforderlich, diese sind auf dem Antrag auf Vorbescheid nachgewiesen. Davon sind 5 Stellplätze oberirdisch geplant.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:42 Uhr