Antrag auf Nutzungsänderung landwirtschaftliche Maschinenhalle und Gartenhaus in Naturkindergarten mit Schutzräumen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 709 und 710 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Die Nutzungsänderung sollte zulässig sein, da nach § 35 Abs. 4 BauGB die äußere Gestalt der Gebäude nicht verändert wird. 

Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Gemeindeverbindungsstraße Jetzendorf – Lindhof gesichert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:42 Uhr